Der Verbandsvorsitzende und seine Stellvertreter werden gemäß § 12 i.V.m. § 6 der Verbandssatzung von der Verbandsversammlung auf die Dauer von sechs Jahren aus ihrer Mitte gewählt.
Der Verbandsvorsitzende führt den Vorsitz in der Verbandsversammlung und im Planungsausschuss und bereitet die Sitzungen vor.
Er vollzieht die Beschlüsse des Planungsausschusses und der Verbandsversammlung.
Er vertritt den Planungsverband nach außen.
Durch Beschluss der Verbandsversammlung können dem Verbandsvorsitzenden weitere Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung übertragen werden.